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Um ein Beratungsgespräch mit einem unserer engagierten Mitarbeiter zu vereinbaren und zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit uns.

Dienstleistungen

 

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Häusliche Pflege

​Ob beim Aufstehen oder zu Bett gehen, beim An- oder Ausziehen, wir helfen Ihnen in Ihren eigenen vier Wänden bei Ihren alltäglichen Verrichtungen. Wir unterstützen Sie im Bereich der Körperpflege, z.B. Duschen, Baden, bei der Zahn- oder Haarpflege. Auch bei der Nahrungsaufnahme sind wir ihnen gerne behilflich. Wir leisten aktivierende Pflege.​

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Krankenpflege

In der Behandlungspflege arbeitet der Pflegedienst im Auftrag Ihres Arztes und es werden die von ihm verordneten medizinischen Maßnahmen durchgeführt. Fachkundig, behutsam und sorgfältig werden von examinierten Pflegekräften Verbände gewechselt, Medikamente gestellt oder verabreicht, Spritzen verabreicht, Kompressionsstrümpfe an- und ausgezogen, Blutdruck und Blutzucker gemessen und vieles andere mehr.

 
Verhinderungspflege
​Sollten Sie nur kurzzeitigen Pflegebedarf haben, weil Ihre Angehörigen in den Urlaub fahren, ins Krankenhaus müssen oder aus anderen Gründen verhindert sein werden, wenden Sie Sich einfach an uns. Wir übernehmen selbstverständlich auch kurzfristig Ihre Pflege. Gegenüber den Pflegekassen haben Sie einen Anspruch auf Kostenübernahme für eine Pflegevertretung für bis zu sechs Wochen im Jahr, so dass die Verhinderungspflege für Sie kostenlos ist, wenn Sie einen Pflegegrad haben.
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Haushaltshilfe
Die tägliche Hausarbeit wird mit steigendem Alter oft immer anstrengender, manchmal ist sie, vor allem im Krankheitsfall, kaum noch zu bewältigen. Eine gepflegte und saubere Wohnung sorgt nicht nur für das persönliche Wohlbefinden, sie trägt auch zur Vermeidung von Unfällen im Haushalt bei. Wir helfen Ihnen gerne beim Aufräumen der Wohnung, beim Putzen von Küche und Badezimmer, beim Abwaschen, Staubwischen und Saugen. Wir beziehen Ihre Betten und waschen Ihre Wäsche oder bringen diese zur Reinigung. Auch den Einkauf oder die Zubereitung Ihrer Nahrung erledigen wir selbstverständlich sehr gerne. Dann macht sich „das bisschen“ Haushalt tatsächlich fast von selbst. Natürlich begleiten wir Sie auch gerne bei Besorgungen oder Erledigungen, z.B. Friseurbesuch, Arztbesuch oder einfach mal bei einen schönen Spaziergang. 
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Beratungsbesuche zur Sicherung der Pflege nach §37.3 SGB XI

Die Empfänger des Pflegegeldes sind verpflichtet, einen Beratungsbesuch in Anspruch zu nehmen. Falls Sie Pflegesachleistungen erhalten, stehen Ihnen Beratungsbesuche ebenfalls zu. Die Anzahl der jährlichen Besuche wird abhängig vom Pflegegrad geregelt. So ist man bei einem Pflegegrad 1 bis 3 über eine halbjährige Beratung berechtigt, bei einem Pflegegrad 4 bis 5 sogar vierteljährlich. Unsere engagierten und gut ausgebildeten Pflegefachkräfte kommen zur Beratung gerne zu Ihnen nach Hause.​

Das Beratungsgespräch ist für Sie kostenfrei, die Kosten werden durch Ihre Pflegekasse übernommen.

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